Die GKKE begrüßt den Beschluss der EU-Außenminister bei ihrem Treffen am vergangenen Montag, den 8.12.2008 in Brüssel, den EU-Verhaltenskodex für Rüstungsexporte zu einem rechtlichen verbindlichen gemeinsamen Standpunkt zu erheben.
Diese Aufwertung hat die GKKE immer wieder gefordert, zuletzt am Montag bei der Vorstellung ihres diesjährigen Rüstungsexportberichtes, bei dem sie auch das zehnjährige Bestehen dieses EU-Kodex gewürdigt hat.
„Wir sehen in dieser Aufwertung des EU-Kodex einen wichtigen Fortschritt auf dem Weg zu einer abgestimmten und wirksamen europäischen Rüstungsexportkontrolle“, so Prälat Dr. Stephan Reimers, Vorsitzender der GKKE. „Standards wie Entwicklungs- und Menschenrechtsverträglichkeit sowie regionale Stabilität werden damit in allen Mitgliedsländern der EU gemeinsame rechtliche Basis für Exportgenehmigungen.“ Entscheidend für die tatsächliche Wirksamkeit aber bleibe die Umsetzung in nationales Recht und vor allem die Beachtung in einer kohärenten Genehmigungspraxis aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dass der innereuropäische Rüstungstransfer erleichtert werden soll, erhöht den Bedarf an einem funktionsfähigen Kontrollregime und an Transparenz.
Die Bundesregierung habe mit ihren Anstrengungen diese Erhebung zu einem gemeinsamen Standpunkt unterstützt. „Den Beitrag der Bundesregierung wissen wir sehr wohl zu schätzen, aber in ihrer eigenen Rüstungsexportpraxis ist sie noch weit von einer konsequenten Anwendung der Kriterien des EU Kodex und der mit ihnen verbundenen eigenen Politischen Grundsätze entfernt“, so der GKKE-Vorsitzende. „Wir werden den Weg zu einem europaweiten Rüstungskontrollregime sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene weiter aufmerksam verfolgen.“
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