Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Ausdruck einer weltweit verbindenden Wertegrundlage

Justitia et Pax fordert umfassendere Durchsetzung ein.

Die Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) als Ausdruck eines weltweit verbindenden Konsenses über Werte und Normen, der in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg formuliert wurde, hat die Deutsche Kommission Justitia et Pax zum 60. Jahrestag ihrer Verabschiedung durch die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 betont. Die Kommission verweist in einer Erklärung auf Papst Benedikt XVI., der in seiner Rede vor den Vereinten Nationen im April dieses Jahres hervorgehoben hatte, „dass die Erklärung der Menschenrechte wesentlich dazu beigetragen hat, dass ganz unterschiedliche Kulturen und Rechtssysteme um einen grundlegenden Kern von Werten Übereinkunft erzielen konnten.“ Die Gewährleistung von Freiheit in Gleichberechtigung sei, so Justitia et Pax, zur Leitidee einer menschenrechtlich gebundenen Politik geworden, deren ethisches Fundament in der unantastbaren Würde des Menschen bestehe. Die katholische Soziallehre unterstreiche, dass die Menschenrechte in einer unlösbaren Einheit von bürgerlich-politischen und   wirtschaftlich, sozialen und kulturellen Rechten zu behandeln sind. „Die Menschenrechte lassen sich nicht in höherwertige oder nachrangige Rechte gliedern, sondern zielen auf den umfassenden Schutz der menschlichen Person.“ Die Würde der Person sei Fundament und Klammer, die die Rechte begründe und in ihrer Einheit zusammenhalte. Diese Basis dürfe keinesfalls zur Disposition gestellt werden.  

Doch beschreibe die AEMR nach wie vor ein uneingelöstes Programm, betont Justitia et Pax in der Erklärung: Weltweiter Unfrieden, das unvorstellbare Gefälle zwischen Arm und Reich sowie die systematischen schweren Menschenrechtsverletzungen bedürften weiterhin der Aufmerksamkeit und der Wachsamkeit vieler Menschen und besonders auch der Kirche. Sie dürfe „nicht nachlassen, dort ihre Stimme zu erheben, wo Arme und Bedrängte ihre Stimme nicht zu Gehör bringen können.“ Trotz aller Erfolge fordere die AEMR nach wie vor staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure heraus, sich ihrer Verantwortung für die Durchsetzung der Menschenrechte zu stellen. „Das Bewusstsein für den normativen Gehalt der Menschenrechte manifestiert sich vor allem im Eintreten für die Opfer von Verfolgung und Diskriminierung in aller Welt.“  

Erklärung

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