Rüstungsexportbericht 2002 der GKKE

Deutsche Rüstungsexporte in 2001 rückläufig - Genehmigungen angestiegen

Die GKKE legt zum sechsten Mal ihren Rüstungsexportbericht vor, der am 13.12.2002 in Berlin vorgestellt wurde.
Der deutsche Anteil am Gesamtvolumen des weltweiten Rüstungstransfers ist im Jahr 2001 zurückgegangen. Während im vorangegangenen Jahrzehnt dessen langjährige Mittel zwischen fünf und sechs Prozent lag, ist für das Jahr 2001 von einem Anteil zwischen vier und fünf Prozent auszugehen. Dennoch bleibt Deutschland im Kreis der "großen" Rüstungsexporteure, wenn auch deutlich hinter den USA, Rußland, Frankreich und Großbritannien.

Die GKKE geht aber davon aus, dass die deutschen Rüstungsexporte in den nächsten Jahren wieder zunehmen werden. Indiz dafür ist, dass der Gesamtumfang der erteilten Genehmigungen von Rüstungsexporten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in 2001 erheblich angestiegen ist, und zwar um 29 % gegenüber 2000. Weiter wird eine Reihe von größeren Geschäftsabschlüssen aus den späten 90er Jahren im Marinebereich in absehbarer Zeit vollzogen werden.

Die GKKE begrüßt, dass durch den Verhaltenskodex der Europäischen Union für Rüstungsexporte sich inzwischen auf europäischer Ebene die Transparenz der Entscheidungsfindung vergrößert hat. Die vereinbarte Konsultationspflicht verhindert jedoch nicht voneinander abweichende Entscheidungen einzelner Regierungen bei der Genehmigung von Rüstungsgeschäften, wie der Fall Nepal im Sommer 2002 gezeigt hat. Im Hinblick auf die anstehende EU-Erweiterung hält es die GKKE für unabdingbar, dass die neuen Mitglieder den EU-Verhaltenskodex von 1998 umsetzen und die Standards der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) von 2000 beachten. Der aktuell anstehende Umbau der Streitkräfte von Staaten, die neben der EU auch die NATO-Mitgliedschaft anstreben, darf nicht dazu führen, dass bisher vorhandene Waffenbestände unkontrolliert auf den Weltrüstungsmarkt gelangen.

Im Blick auf die Weiterentwicklung der "politischen Grundsätze für den konventionellen Rüstungsexport" fordert die GKKE eine gleichberechtigte Anwendung der menschenrechtsbezogenen, sicherheitsrelevanten, rüstungswirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Kriterien im Bundessicherheitsrat. Ebenso dringend sei es, das Anti-Korruptionsgesetz auf den Sektor der Rüstungsexporte auszuweiten.

Angesichts der nach wie vor massenhaften und ungesteuerten internationalen Verbreitung von Kleinwaffen begrüßt die GKKE die Ankündigung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, Initiativen zur Begrenzung des Kleinwaffenexports zu ergreifen regionale Rüstungskontrollübereinkünfte außerhalb Europas zu fördern.

Wie der Anschlag von Erfurt am 26. April 2002 aufdeckte, gibt es auch in Deutschland ein Kleinwaffenproblem; so sind Bedrohungen, die sonst in anderen Teilen der Welt zu finden sind, nach Deutschland zurückgekehrt.

Der GKKE-Rüstungsexportbericht ist im Internet abrufbar unter: www.justitia-et-pax.de und www.gkke.org

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