Partizipationsfreundliche Ziele - ohne Konsequenz für die Umsetzung

Deutsche Kommission Justitia et Pax nimmt Stellung zum neuen Abkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten

Das am 23.06.2000 in Berlin unterzeichnete neue Abkommen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Ländern (71 Länder aus Afrika, der Karibik und dem Pazifik) berücksichtigt nach Auffassung der Deutschen Kommission Justitia et Pax zwar in seiner Zielsetzung wesentliche Inhalte einer armenorientierten Politik; die Bestimmungen zur Umsetzung seien jedoch unzureichend und zu unverbindlich.

Justitia et Pax hebt in seiner am heutigen Tag in Bonn vorgelegten Stellungnahme hervor, dass Menschenrechte, Demokratisierung und "good governance" (gute Regierungsführung) in den Entwicklungsländern ebenso Bestandteile des Vertrages seien wie das überragende Ziel der Armutsbekämpfung. Ausdrücklich anerkenne das Abkommen auch die Bedeutung der Zivilgesellschaft für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung. Damit seien wesentliche Forderungen der kirchlichen Entwicklungseinrichtungen aufgegriffen.

Justitia et Pax zeigt sich jedoch darüber enttäuscht, dass im Bereich der konkreten Bestimmungen und der Ausformung von Instrumenten, die der Umsetzung der weitreichenden Zielsetzungen dienen sollten, der Kompromiss-Charakter der Vereinbarungen und eine weitgehende Unverbindlichkeit hervor treten. Justitia et Pax spricht von einer Diskrepanz zwischen partizipationsfreundlichen Zielen und einer partizipationsfeindlichen Umsetzung. So sei z.B. die Beteiligung der betroffenen Bevölkerungsgruppen letztlich doch ins Belieben der jeweiligen Regierungen gestellt.

Justitia et Pax fordert deshalb von der Europäischen Union, alle vorgesehenen Konsultationsmechanismen zu nutzen, um eine den Vertragsabsichten gemäße Umsetzung in den AKP-Ländern zu fördern. Auch das Europäische Parlament solle sich nachdrücklich für eine armen- und partizipationsorientierte Umsetzung des Abkommens einsetzen.

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