22.08.2024
Am 22. August 2024 wird der im Jahr 2019 von den Vereinten Nationen eingeführte Internationale Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aus Gründen der Religion oder des Glaubens begangen. Mit ihm soll an die vielen Menschen weltweit erinnert werden, die aufgrund ihrer Religion oder ihres Glaubens Gewalt erleiden müssen.
Bischof Meier: Religiöse Intoleranz führt zu Angriffen auf Andersdenkende
Am 22. August 2024 wird der im Jahr 2019 von den Vereinten Nationen eingeführte Internationale Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aus Gründen der Religion oder des Glaubens begangen. Mit ihm soll an die vielen Menschen weltweit erinnert werden, die aufgrund ihrer Religion oder ihres Glaubens Gewalt erleiden müssen.
Für den Vorsitzenden der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Bertram Meier (Augsburg), ist das Anliegen dieses Gedenktages von anhaltender Aktualität: „Leider stellen wir statt eines Rückgangs eine stetige Zunahme von Gewalt gegen Menschen wegen ihres Glaubens oder ihrer Religionszugehörigkeit fest. Wir müssen mitansehen, wie religiöse Intoleranz und Diskriminierung immer wieder zu Angriffen auf Andersdenkende führen. Dabei denke ich nicht nur an die christlichen Glaubensgeschwister weltweit, die unter Ausgrenzung und Verfolgung leiden, sondern an alle Menschen, die von religiös motivierter Gewalt betroffen sind. Als Christinnen und Christen können wir dem Leid der Opfer gegenüber nicht gleichgültig sein. Denn diese Übergriffe sind auch immer ein Angriff auf die Würde der Menschen, die die Basis der Menschenrechte ist und die für uns in der Gottesebenbildlichkeit aller Menschen gründet.“
Zu den Menschenrechten gehöre auch die Religionsfreiheit. Ihr Schutz sei eine kollektive Aufgabe, betont Bischof Meier. Zunächst obliege es jedem Staat, die religiöse Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu garantieren: „Alle Staaten tragen die Verantwortung, Verletzungen der Menschenrechte und damit auch der Religionsfreiheit entgegenzutreten. Wo dies nicht passiert oder gar der Staat selbst diese Rechte angreift, sind Diskriminierung und am Ende auch Gewalt insbesondere gegenüber religiösen Minderheiten nicht weit.“
Weitere Verantwortung sieht Bischof Meier bei den Religionen: „Darüber hinaus stehen die Glaubensgemeinschaften und damit auch wir als Kirche in der Pflicht, der Instrumentalisierung des eigenen Glaubens und der Diskriminierung Andersgläubiger entschieden entgegenzutreten. Daher kann ich nur immer wieder betonen, wie wichtig der Dialog zwischen den Religionen für ein friedliches Miteinander ist. Dort, wo wir beginnen, einander zu verstehen und zu respektieren, können wir Hass und Gewalt den Nährboden entziehen.“
Die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Kommission Justitia et Pax legen in ihrer Arbeit seit Jahren einen Schwerpunkt auf die Verteidigung und Förderung der Religionsfreiheit. In diesem Zusammenhang steht unter anderem seit 2003 die jährliche Initiative Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen in unserer Zeit der Deutschen Bischofskonferenz. Weitere Informationen zu dieser Initiative sind unter www.dbk.de/themen/solidaritaet-mit-verfolgten-und-bedraengten-christen zu finden. In unregelmäßigem Abstand veröffentlicht die Deutsche Bischofskonferenz darüber hinaus zusammen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland den Ökumenischen Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit.
Hinweis:
Der aktuelle, 3. Ökumenische Bericht zur Religionsfreiheit weltweit 2023 ist in der Rubrik Publikationen als PDF-Datei zum Herunterladen verfügbar und kann dort auch als Broschüre (Gemeinsame Texte Nr. 28) bestellt werden.