Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung auch in Kriegszeiten achten und schützen.

Berlin/Hildesheim, 7. Oktober 2022. Der Vorsitzende der Deutschen Kommission Justitia et Pax, Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ (Hildesheim), ruft die deutsche Bundesregierung dazu auf, sich auch in Kriegszeiten für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung russischer und ukrainischer Menschen einzusetzen und ein geregeltes Aufnahmeverfahren im Verbund der Europäischen Union zu forcieren.

Mit der Teilmobilmachung hat der Präsident der Russischen Föderation, Wladimir Putin, den Krieg gegen die Ukraine weiter eskaliert. Aber es wird nun immer deutlicher, dass viele Russen nicht bereit sind, in diesem völkerrechtswidrigen Krieg zu kämpfen und den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern. Hierzu erklärt Bischof Wilmer: „Jeder Mensch hat das Recht, den Militärdienst aus Gewissensgründen zu verweigern. Diese Entscheidung muss von den entsprechenden staatlichen Stellen respektiert werden. Mit Blick auf das repressive System in Russland sage ich aber deutlich: Wer sich gegen den Kriegsdienst stellt, zeigt weder fehlenden Mut noch mangelnden Patriotismus. Es ist ein Akt höchster Zivilcourage, dem ich mit großem Respekt begegne.“ Die Deutsche Kommission Justitia et Pax erwarte daher von der Bundesregierung, dass Sie weiterhin unmissverständlich für dieses Recht eintritt.

Bereits in ihrer Erklärung zum Krieg gegen die Ukraine vom 26. März 2022 hat die Kommission festgehalten: „Nichts desto minder sind die Menschen in Russland, die sich gegen den Krieg stellen, ein wichtiges Zeichen für eine bessere Zukunft. Sie verdienen unsere Anerkennung und Solidarität.“ Dass diese Solidarität keine leere Worthülse ist, können wir nun durch unseren Umgang mit den russischen Kriegsdienstverweigerern unter Beweis stellen. Die Bundesregierung möge sich deswegen dafür einsetzen, dass innerhalb der EU zügig ein geordnetes Verfahren etabliert wird, dass diesen Menschen Schutz und Sicherheit bietet. Dabei gelte es, darauf zu achten, dass tatsächlich denen dieser Schutz zukommt, die ernste Gewissensgründe geltend machen können, und dass die berechtigten Sicherheitsinteressen unserer osteuropäischen Partner nicht aus dem Blick geraten.

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