Tagungsbericht: Fachkonferenz "Berichtsformate zur Religionsfreiheit"

Im Rahmen der digitalen Fachkonferenz „Berichtsformate zur Religionsfreiheit“ wurden am 17. März 2021 mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, der Politik, der Zivilgesellschaft, den Medien und den Religionsgemeinschaften gemeinsam Optimierungsmöglichkeiten für die Berichtserstattung zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit erarbeitet, um damit zur Stärkung dieses Menschenrechts beizutragen. Die Fachkonferenz wurde von der Deutschen Kommission Justitia et Pax in Kooperation mit dem Internationalen Katholischen Missionswerk missio veranstaltet.

Berichte sind von größter Bedeutung für die internationale Menschenrechtsarbeit. Inzwischen gibt eine ganze Reihe von unterschiedlichen Akteurinnen - Regierungen, NGOs, Religionsgemeinschaften und internationale Organisationen - eigene Menschenrechtsberichte heraus. Die Berichte der unterschiedlichen Akteurinnen unterscheiden sich in ihren Zielen und Formaten. In einem ersten Impulsvortrag entwarf Professor Dr. Dr. h.c. Heiner Bielefeldt, UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit 2010-2016, daher anhand des Beispiels von Berichten zur Lage der Religionsfreiheit eine Typologie von Zielen und Formaten von Menschenrechtsberichten

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Bericht (PDF)

Bei der Erhebung von Menschenrechtsdaten stellt sich eine Reihe von Herausforderungen. In einem zweiten Impulsvortrag diskutierte Professor Dr. Katrin Kinzelbach von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg daher empirische Qualitätsstandards für die Erhebung von Menschenrechtsdaten und zeigte typische Fallstricke auf, die es bei der Erhebung zu vermeiden gilt: Einen großen Einfluss hat bereits die Auswahl der Definitionen, auf die sich empirische Erhebungen von Menschenrechtsdaten stützen. Vorsicht ist bei der Nutzung von Ereignisdaten für die Ermittlung von Trends geboten, da Informationseffekte in den Ereignisdaten stark verzerrend wirken können. Berichte, die sich auf Experteneinschätzungen stützen, sind weniger anfällig für Informationseffekte als Berichte, die auf standardbasierten Erhebungen beruhen, eine Gruppe von Berichten, die von der Öffentlichkeit aktuell sehr stark rezipiert wird.

Anschließend diskutierte Dr. des. Bernd Hirschberger, Referent für Menschenrechte der Deutschen Kommission Justitia et Pax, am Beispiel des jährlich erscheinenden Berichts des Pew Research Centers zur Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit die Stärken und Schwächen der quantifizierenden Menschenrechtsberichterstattung

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Der Bericht des Pew Forums hat zwar eine starke mediale Wirkkraft, bei genauerer Betrachtung der Ergebnisse des Berichts ergeben sich stellenweise jedoch Plausibilitätsfragen. Gründe hierfür könnten eine unzureichende Berücksichtigung der Rechtfertigungslogik („Schrankenlogik“) sowie Fragen der Gewichtung und Datenauswahl sein. Wünschenswert wäre es zudem, dass das Pew Research Center die Grenzen auch in seiner Öffentlichkeitsarbeit deutlicher kommuniziert.

Am Abend stellte dann Markus Grübel, Mitglied des Deutschen Bundestags und Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, den zweiten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit vor, den das Bundeskabinett am 28. Oktober 2020 verabschiedet hatte. Im Anschluss diskutierte er den Bericht zusammen mit Prof. Dr. Dr. h.c. Heiner Bielefeldt, UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit von 2010 bis 2016, Dr. des. Bernd Hirschberger, Referent für Menschenrechte bei der Deutschen Kommission Justitia et Pax, und Dr. Katja Voges, Referentin für Religionsfreiheit und Menschenrechte bei missio Aachen:


Zum Abschluss diskutierten schließlich Markus Grübel, Dr. Jochen Motte (Forum Menschenrechte), Evelyn Finger (Zeit) und Prof. Dr. Marianne Heimbach-Steins (WWU Münster) aus ihren unterschiedlichen fachlichen Perspektiven heraus, welche Verbesserungspotentiale es innerhalb der bestehenden Berichtsformate gibt. Moderiert wurde die Diskussion durch Prof. Dr. Michelle Becka, die Moderatorin des Bereichs Menschenrechte der Deutschen Kommission Justitia et Pax. In der Diskussion zeigte sich, dass die Erwartungen aus den unterschiedlichen Bereichen mitunter divergieren können und dass es umso wichtiger ist, für jeden Bericht eine klare Zielsetzung zu definieren

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