Die innere Führung darf nicht in Frage gestellt werden

Nachdrückliche Warnung, im Zuge verstärkter internationaler Zusammenarbeit der Streitkräfte und der geplanten Wehrstrukturreform von den Standards der inneren Führung abzurücken.

Der Vorsitzende der Deutschen Kommission Justitia et Pax, Weihbischof Reinhard Marx, und der Generalvikar des Katholischen Militärbischofs, Prälat Jürgen Nabbefeld, warnen nachdrücklich davor, im Zuge verstärkter internationaler Zusammenarbeit der Streitkräfte und der geplanten Wehrstrukturreform von den Standards der Inneren Führung abzurücken. In einer gemeinsamen Erklärung wird betont, dass die Umsetzung der Prinzipien der Inneren Führung auch künftig als unverzichtbare Voraussetzung für die Legitimität von Streitkräften anerkannt werden müsse.

Der Justitia et Pax-Vorsitzende und der Generalvikar des Militärbischofs zeigen sich besorgt, dass Tendenzen der Rationalisierung und der Ökonomisierung, denen die Streitkräfte zunehmend ausgesetzt sind, das Konzept der inneren Führung bei der Bundeswehr unter Druck bringen. Eine besondere Gefahr für die innere Führung gehe auch von der zunehmenden internationalen Kooperation der Streitkräfte aus, weil in den Bündnisarmeen unterschiedliche Führungskulturen herrschen.

Angesichts solcher Gefährdungen und der immer wieder auftretenden Zielkonflikte zwischen den Forderungen militärischer Effizienz und der Grundrechtsbindung militärischen Handelns hält die Erklärung fest, dass die innere Führung nicht verhandelbar sei. Als unverzichtbares Element der Legitimität von Streitkräften sei sie auch an keine bestimmte Wehrform gebunden.

Der Vorsitzende von Justitia et Pax und der Generalvikar des Katholischen Militärbischofs erinnern daran, dass die nach dem Zweiten Weltkrieg unternommenen Reformbemühungen um eine Integration der Streitkräfte in eine demokratische Gesellschaft maßgeblich auch von Kräften aus der katholischen Kirche betrieben wurden. Die strikte Bindung von Aufbau und Einsatz der Streitkräfte zum Schutz der Rechts- und Friedensordnung an ethische Kriterien, das Erfordernis "staatsbürgerlicher Reife" bei den Angehörigen des Militärs und die ethische Begrenzung der Gehorsamspflicht seien dabei stets als Grundforderungen vertreten worden und prägend in die Konzeption der inneren Führung eingangen. An diesen Grundelementen dürfe auch heute nicht gerüttelt werden.

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